Die Ameisen-Regeln
Überstunden und Urlaub
Was müssen Sie Ihrem Kind mitgeben?
Bei Krankheit
- Überstunden, die während eines Monats angefallen sind, werden am Ende des Monats privat gezahlt.
- Fällt mein Urlaub in den Monat Juli, wird er mitbezahlt, auch wenn das Kind ab dem 1. August zum Kindergarten geht.
- Jeder Monat wird durchgezahlt, d.h. wenn Sie außerhalb meines Urlaubs wegfahren, müssen Sie die Ausfallzeit privat zahlen. (Das Jugendamt bezahlt in dem Falle nicht.)
- Ich mache 24 Tage Urlaub. Die betreffenden Wochen werden ca. im Dezember anhand Memo-Kärtchen, die verteilt werden, mitgeteilt.
Was müssen Sie Ihrem Kind mitgeben?
- Windeln, Feuchtigkeitstücher und Po-Creme werden hier gelassen und bei benötigtem Nachschub werde ich Sie rechtzeitig benachrichtigen.
- Im Rucksack oder der Tasche sollte Wechselwäsche, eine Gummihose und wettergerechte Kleidung vorhanden sein. -> Bei kaltem Wetter: Handschuhe + Schal + Mütze -> Bei heißem Wetter: Sonnenspray + Sonnencreme + Sonnenmütze
- Ihr Kinder darf natürlich auch sein eigenes Kuscheltier mitnehmen.
Bei Krankheit
- Hauptregel: Kranke Kinder bleiben Zuhause!
- Bei Fieber (Stirnmessung ab 37°C), Durchfall, Erbrechen und Bindehautentzündung muss Ihr Kind mindestens zwei Tage zu Hause bleiben.
- Bei ansteckenden Kinderkrankheiten wie Windpocken, Masern, ect. muss Ihr Kind der Krankheit entsprechend zu Hause bleiben.
- Wird ein Kind den Tag darauf gebracht, ist eine Gesundschreibung vom Kinderarzt vorzulegen.